Sparten & Preise

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Preisliste KSB 112009

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Procedere Bestellung:

1. Melden Sie sich bei uns an: ANMELDEN ( Einmalig 39 Euro – keine Folgekosten )

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2. Sie erhalten ein Bestellformular als PDF-File auf Ihre Email.

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3. Faxen Sie die beiden Forumare unterschrieben an unsere Auftragsbearbeitung :

Fax Support: 0 35 81-84 62 31

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Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und die Aktivierung sowie kostenfrei die Unterlagen: tausendfach bewährter Leitfaden zur Leadterminierung und Einwandsbehandlung der TOP10 Einwände.

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KSB24: Wir machen Sie dauerhaft erfolgreich mit Leads !

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Ob Ihr PLZ Bereich noch verfügbar ist erfahren Sie mit einer Anfrage per Email unter:

support@kunde-sucht-berater.info

oder werktags von 8-20uhr unter:

0 35 81-84 62 31

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) des Lieferanten für Zielgruppen- und PKV-Leads:

Der Lieferant von Zielgruppen- und PKV-Leads für Partner von KSB-Premium Leads, zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten www.kunde-sucht-berater.info bzw. den kooperierenden Partnerseiten

Stand: 10. März 2008

finservice - pdf AGBs Download im (pdf-Format)

  • § 1 Vertragsbeziehung
  • Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden „Partner“ genannt der Leadbörse und den Finanzportalen unter dem Label der Adressenportal24 GbR, im nachfolgenden “ Adressenportal24″ genannt. Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung von Adressenportal24 auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline- Version zur Verfügung steht.

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  • § 2 Vertragsabschluss
  • Mit Eintragung/Anmeldung bei www. Adressenportal24.de bzw. auf kooperierenden Partnerseiten oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Ab Freischaltung durch Adressenportal24 können selbständig Datensätze erworben werden. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem gestattet der Antragsteller von Adressenportal24 , Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. Das Portal steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister oder gewerbliche Datensatzhändler tätig sind. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber Adressenportal24 zu melden/korrigieren.

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  • § 3 Kündigung
  • Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wirksam. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für Adressenportal24 insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

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  • § 4 Dienstleistung
  • Adressenportal24 stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.
    Den Partnern stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Als „Versicherungsmakler/Mehrfachagent“ können Sie Datensätze „per Hand“ buchen bzw. Kaufagenten bzw. Restpostenagenten stellen, die automatisch ausgeführt werden.
    Der Partner kann die Stückzahl wählen und die gewünschten Sparten frei vorgeben.

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  • § 5 Pflichten des Vertriebspartners:
  • 1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
    2. Der Partner muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
    3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
    4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.
    5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
    6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als Adressenportal24 auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist.
    7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbsrechtlichen- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:
    a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.
    b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden.
    c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.
    d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat. Partnern ist es keinesfalls gestattet, einen bei Adressenportal24 zum Kauf angebotenen oder verkauften Datensatz mehrfach bei Adressenportal24 oder an anderer Stelle zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen (Verbot des Mehrfachverkaufs eines Datensatzes).
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  • § 6 Erreichbarkeit
  • Die Erreichbarkeit der Börse wird von Adressenportal24 sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt – z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Die Leadbörse kann dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Adressenportal24 keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt Adressenportal24 keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals Adressenportal24 entstehen. Insbesondere haftet Adressenportal24 nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Adressenportal24 eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden. Sofern Adressenportal24 nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

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  • § 7 Leadpreise (gültig ab 01.03.2007)
  • Der Preis der Leads in der Börse regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage und unterliegt Vorgaben seitens Adressenportal24. Mit der Zuordnung bzw. Buchung der Datensätze gibt der Käufer gleichzeitig die Willenserklärung ab, alle Leads aus den zugeordneten/ausgewählten PLZ-Gebieten kaufen zu wollen. Der Vertragsschluss entsteht, sobald ein Datensatz aus dem gewünschten PLZ Gebiet bei Adressenportal24 eingestellt und dem Partner zugeordnet/gebucht wird.

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  • § 8 Lead-Definition
  • Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:
    Vollständige Angabe von
    - Name
    - Adresse
    - Geburtsdatum
    - Geschlecht
    - Beratungswunsch
    - Erreichbarkeit über mindestens einen Kommunikationsweg (Telefon oder E-Mail)
    Doppelte Leads/Datensätze werden aussortiert. Adressenportal24 wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat. Es werden keinerlei Lieferverpflichtungen und auch keine Haftung für die Qualität der Datensätze übernommen. Die Adressen der Datensätze liegen in dem vom Auftraggeber (bei Exklusivbuchungen) gewünschten Gebiet und werden dem Auftraggeber täglich an den Werktagen (nicht älter als 24 Stunden – i.d.R. erfolgt eine automatische Lieferung binnen weniger Stunden, außer Wochenende und Feiertag) per e-Mail übermittelt und in den Account des Partners gebucht.

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  • § 9 Abwicklung und Datensätze
  • 1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.Adressenportal24.de bzw. Seiten kooperierender Partner
    2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten
    3. Bei Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird der Account aktiviert.
    4. Der Partner kann selbständig Datensätze in der Leadbörse per Hand buchen, automatische Kaufagenten und Restpostenagenten stellen.
    5. Die Anfragen werden in Echtzeit bereitgestellt.
    6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit, welches Adressenportal24 nach freiem Ermessen entscheidet, jederzeit möglich.
    7. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist jederzeit möglich. Der Partner muss dazu automatische Kaufagenten bzw. Restpostenagenten deaktivieren.

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  • § 10 Reklamationsgründe
  • Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von Adressenportal24 und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte).
    Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig. Datensätze die reklamiert wurden befinden sich dann max. 14 Tagen im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben. Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung von Ihnen zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.

    Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
    1. Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf und vermittelt diese Sparte selbst.
    2. Der Name oder die Adresse existiert nicht – es wurde keine Anfrage gestellt.
    3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.
    4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.
    5. Der Interessent ist nach mindestens 6 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und verschiedenen Wochentagen nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet. (Zusatzinformation: Punkt 6 bei – keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen)
    6. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von mindestens drei Gesellschaften steht dem gleich.
    7. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).
    8. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat sich auch nicht vor innerhalb dieser Frist selbständig zu machen

    zusätzlich bei Baufinanzierungen:
    9. Bei Anfragen zur Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme EUR 50.000 nicht.
    10. Bei Anfragen zur Baufinanzierungen liegt eine negative Wirtschaftsauskunft vor die zu einer Finanzierungsablehnung durch die Banken führt
    11. Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein Forward-Darlehen abschließen
    12. Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet (nicht Vorlage von Angeboten!)

    zusätzlich bei Terminleads:
    Der Termin wird vom Kunden nicht eingehalten. (wir haben das Recht hier einen erneuten Termin mit dem Kunden zu vereinbaren)

    Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
    1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.
    2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener)
    3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.
    4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat, dies ist das Risiko des Partners.
    5. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt
    6. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Unser Call Center versucht den Kunden zu erreichen um den Kontakt für Sie herzustellen. Folgende Fälle treten ein:
    - Kunde wurde von uns innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Datensatz wird Ihnen mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert
    - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Reklamation wird abgelehnt
    – Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von uns widerlegt
    - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet
    - Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet
    7. Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang versichert werden
    8. die Anfrage wurde zwar nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten

    zusätzlich bei vorqualifizierten Leads:
    kein Reklamationsgrund ist, wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft – die Datensätze werden sofort nach der Qualifizierung ausgeliefert.
    Zusätzlich ist der Reklamationsgrund „nicht erreichbar“ bereits mit der Vorqualifizierung bestätigt und entfällt aus diesem Grund.

    zusätzlich bei Terminleads:
    Keine Reklamation ist, wenn der Partner den Termin verschieben will, selbst nicht wahrnimmt oder entgegen der Vereinbarung den Kunden in sein Büro bestellt.

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  • § 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren
  • Für alle Partner gelten folgende Gebühren:
    - Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten. Diese gilt zusätzlich zur Strafgebühr in § 10 Reklamationsgründe bei Personenversicherungen Punkt 6.
    - Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 7,50 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,50 EUR) Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso- Gebühren.
    - Die jährliche Accountgebühr bei Adressenportal24 beträgt 39,- Euro zzgl. MwSt. und wird sofort fällig bei Neuanmeldung. Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) oder per Einzahlung über Guthaben. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels Lastschriftermächtigung (Abbuchungsauftrag) beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Es erfolgt keine unterjährige Rückerstattung anteiliger Accountgebühren.
    Die Preisliste kann jederzeit von Adressenportal24 geändert werden. Rechnungen / Abrechnungen
    1. Die Rechnung bzw. Abrechnung wird im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt „Rechnungssystem“. Der Rechnungsbetrag wird von Adressenportal24 per Lastschrift (Abbuchungsauftrag) automatisch eingezogen, Gutschriften überwiesen bzw. auf das interne Guthabenkonto des Teilnehmers gebucht. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen.
    2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann Adressenportal24 vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.
    3. Der Partner kommt ohne weitere Mahnung bei Nichteinlösung der Lastschrift in Verzug.
    4. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich. Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche von Adressenportal24 abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Adressenportal24.

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  • § 12 Preise
  • Preise variieren je nach Sparte und Alter. Der Partner bucht „per Hand“ zum jeweils sichtbaren Preis.
    Bei Kaufagenten bzw. Restpostenagenten können Maximalpreise vorgegeben werden. Alle Preise für die Datensätze gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von Adressenportal24 nicht übernommen werden.

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  • § 13 Regeln
  • Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten und Leads nur in der genannten Form mit vollständigen Angaben zu liefern. Der Kauf von einem Lead und der Weiterverkauf an andere Lead-Börsen bzw. Datensatzhändler oder Finanzdienstleister sind nicht erlaubt. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Adressenportal24 behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren.
    Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

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  • § 14 Konventionalstrafen
  • Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet: 1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren 2. keine Falschreklamationen zu tätigen Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500 € vereinbart. Eine grobe Verletzung ist z.B. die Beeinflussung der Interessenten und Vorbereitung auf Reklamations-Recherchen.

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  • § 15 Änderungen des Vertrages/AGB
  • Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:
    1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren
    2. keine Falschreklamationen zu tätigen Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500 € vereinbart. Eine grobe Verletzung ist z.B. die Beeinflussung der Interessenten und Vorbereitung auf Reklamations-Recherchen.

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  • § 16 Salvatorische Klausel
  • Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Steller der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

    Der Gerichtsstand ist Pfaffenhofen.

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